Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der eSpectrum AG (nachfolgend «eSpectrum AG», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für für Dienstleistungen und Warenlieferungen (nachfolgend gemeinsam oder auch einzeln «Leistungen» genannt). Als Kunden der eSpectrum AG gelten alle Abnehmer von Leistungen der eSpectrum AG jeder Art.
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die eSpectrum AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Diese AGB treten per 01.07.2023 in Kraft. Die eSpectrum AG kann diese jederzeit nach eigenem Ermessen ändern.
2. Angebotene Leistungen
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Planung, die Tätigkeit als Generalunternehmerin bei der Herstellung sowie den Betrieb, den Vertrieb und die Vermietung von Energiesystemen im In- und Ausland wie auch die Erbringung von Analyse- und Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich.
Die eSpectrum AG behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen jederzeit zu ändern. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der jeweils gültigen AGB ist das Datum der Auftragsbestätigung.
3. Annahme des Auftrags/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die eSpectrum AG. E-Mails sind grundsätzlich der Schriftlichkeit gleichgestellt (s. Ziff. 26).
4. Vertragspflichten der eSpectrum AG
Die eSpectrum AG ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Die eSpectrum AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Technik.
Die eSpectrum AG ist verpflichtet, angemessen ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
Die eSpectrum AG ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Nach Ausführung des Auftrags wird die eSpectrum AG auf Verlangen einen schriftlichen Bericht erstellen, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Leistungserbringung wiedergibt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die eSpectrum AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die eSpectrum AG nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Auf Verlangen der eSpectrum AG hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die eSpectrum AG für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
Der Kunde gewährt der eSpectrum AG den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten/Systemen und sorgt für die notwendige Infrastruktur zur Leistungserfüllung. Dies betrifft insbesondere die Zurverfügungstellung fachkompetenter Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnissen, die Bereitstellung von Testarbeitsplätzen, Staging- und Lagerräume sowie von Schulungsräumlichkeiten, Sitzungszimmern für Workshops, Parkplätze, die für einen ordnungsgemässen Betrieb vorausgesetzte Hard- und Software-Umgebung (Systemumgebung), Strom-, Daten-, Internet- und Telekommunikationseinrichtungen usw.
Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der bestellten Lieferungen und Leistungen alle erforderlichen Lizenzen von Standardprodukten von Drittanbietern für die jeweilige Vertragsdauer zu beschaffen, diese sowie die Lizenzbestimmungen für Free/Libre Open Source Software-Komponenten einzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, der eSpectrum AG einen Remote-Zuqriff auf diejenigen Datenverarbeitungsanlagen zu ermöglichen, auf denen allfällige Vertragssoftware installiert ist und genutzt wird. Der Kunde ist für die Freischaltung des für den Remote- Zugriff erforderlichen Online-Zugangs verantwortlich und trägt die Verbindungskosten.
Der Kunde ist verpflichtet, unberechtigte Zugriffe auf gelieferte Software zu verhindern. Der Kunde wird gelieferte Originaldatenträger an einem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten Ort aufbewahren. Der Kunde wird die mitgeteilten Sicherheits- und Verwaltungsvorschriften einhalten. Die Verwaltung von Nutzeridentifikationen und Passwörtern ist Sache des Kunden. Diese sind vom Kunden geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.
Zur Vermeidung von Schäden durch Datenverlust ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Datenbestand täglich, tagaktuell, in maschinenlesbarer Form und gemäss dem jeweils aktuellen Stand der Technik gesichert wird und damit gewährleistet ist, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Ohne explizite anderslautende Vereinbarung ist der Kunde allein für die Datensicherheit und die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich.
Soweit Software-Pflegeleistungen vereinbart sind, wird dies nur für Software, die beim Kunden in der aktuellen Programmversion genutzt werden, erbracht. Wird von dem Kunden ein Programmversion genutzt, die nicht aktuell ist, wird beim Kunden eine Überprüfung durchgeführt und die Software gegen gesonderte Vergütung aktualisiert, die von der Anzahl der beim Kunden nicht nachgeführten Programmversionen abhängig ist.
6. Lieferung
Liefertermine haben lediglich einen informativen Charakter. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die die eSpectrum AG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann. Geringfügige Überschreitungen der Lieferfristen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen. Bei Überschreitung einer vereinbarten fixen Lieferfrist tritt Verzug erst durch besondere schriftliche Mahnung des Kunden ein. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Für den Fall von unvorhersehbaren Ereignissen wie namentlich höherer Gewalt sowie Verzögerungen in der Waren-, Material- und Werkzeug–Beschaffung ist die eSpectrum AG zur Verlängerung der Lieferzeiten um die Dauer der Auswirkung solcher Ereignisse berechtigt; es ist dabei unerheblich, ob diese Ereignisse innerhalb oder ausserhalb des Betriebes der eSpectrum AG eingetreten sind. Der Kunde kann deshalb keine Verzugs- oder sonstigen Schadenersatzforderungen stellen.
7. Dauerverträge
Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Dauerverträge jeweils um ein (1) Jahr. Jede Partei kann Dauerverträge mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf (12) Monaten.
Der Kunde hat Software, für welche zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingeräumt wurden, nach Beendigung eines Dauervertrages unverzüglich vollständig von der Hardware zu löschen, auf der sie installiert bzw. gespeichert ist. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung eines Dauervertrages solche Software nicht mehr nutzen darf.
8. Leistungserbringung
Für Umfang und Ausführung sämtlicher Lieferungen und Leistungen, Bereitschafts- und Reaktionszeiten (SLA) sowie Nutzungszeiten und Verfügbarkeiten ist die Auftragsbestätigung bzw. ein Einzelvertrag massgebend. Darin nicht aufgeführte Lizenzgebühren, Material oder Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Für zur Verfügung gestellte Software-Lösungen wird keine dauernde oder unterbruchfreie Verfügbarkeit garantiert.
Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann die eSpectrum AG geänderte oder angepasste Hard- und Software liefern oder sonstige Leistungen abweichend von Auftragsbestätigungen und Verträgen erbringen. Solche Änderungen sind insbesondere dann zumutbar, wenn hierdurch die vereinbarte Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.
Der Kunde akzeptiert die zu Standardsoftware zugehörigen Kauf- bzw. Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters. Ferner akzeptiert der Kunde ausdrücklich, dass die eSpectrum AG Free/Libre Open Source Software Komponenten einsetzen kann und dass diese Komponenten für den Kunden geltenden Lizenzbestimmungen unterliegen.
Nicht zu der vertraglichen Leistung zählen telefonische und elektronische Kurzberatungen, die einer Anwenderschulung gleichkommen und Fragen, die durch Lektüre von Benutzerhandbücher oder sonstiger Dokumentationen zu beantworten sind.
9. Erfüllungsort
Sofern die Parteien keinen besonderen Erfüllungsort schriftlich vereinbart haben, gilt als Erfüllungsort der Sitz der eSpectrum AG. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ausführungen vor Ort im Betrieb des Kunden, wenn Leistungen telefonisch oder remote (online Direktzugriff) ausgeführt werden können.
10. Eigentumsübergang
Alle von der eSpectrum AG gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Vor Erfüllung der gesamten Verbindlichkeiten darf der Kunde die Lieferung weder verkaufen, vermieten, verpfänden oder sonst wie belasten. Die eSpectrum AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnort bzw. Sitz des Käufers in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Register eintragen zu lassen, sofern sie dies für notwendig hält. Die Kosten dafür werden dem Kunden belastet.
Sofern der Käufer seinen Sitz im Ausland hat und das dort anwendbare Recht kein Eigentumsvorbehaltsregister kennt, ist der Eigentumsvorbehalt hiermit nach dem dort anwendbaren Recht vereinbart. eSpectrum AG steht es frei, auch beim zuständigen Gericht am Sitze des Käufers den Eigentumsvorbehalt zu vollstrecken.
Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen dieser Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde die eSpectrum AG unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der Rechte der eSpectrum AG trägt der Kunde, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist.
11. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Material-/Hardware-/etc.-Lieferungen ab Sitz der eSpectrum AG resp. beauftragter Dritter auf den Kunden über, unabhängig allfällig vereinbarter Liefer- und Montagebedingungen. Jeder Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.
12. Leistungsänderung
Die eSpectrum AG wird Änderungswünschen in der Leistungserfüllung durch den Kunden so weit zumutbar Rechnung tragen.
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der eSpectrum AG oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
13. Beizug von Dritten
Die eSpectrum AG ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrnehmung ihrer Rechte Dritte beizuziehen.
14. Vergütung, Spesen und Abgaben
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den in der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preisansätzen. Die eSpectrum AG behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze nach vorgängiger schriftlicher Information zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Auftragsbestätigung angebotenen Preisansätzen verrechnet.
Spesen wie Reisespesen (Zeit und Weg) und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben und Lizenzgebühren, Abgaben jeglicher Art, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, usw.
Die von eSpectrum AG erbrachten Leistungen werden vom Kunden zum Festpreis oder nach Zeitaufwand vergütet. Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wird, ist der angegebene Zeitaufwand stets lediglich eine Schätzung. Verrechnet wird diesfalls der tatsächliche, für die Erbringung der Leistungen angefallene Zeitaufwand. Der Vergütungssatz pro Stunde wird in der Offerte dem Kunden mitgeteilt. Zu dem vom Kunden zu vergütenden Zeitaufwand gehören neben der eigentlichen Leistungserbringung insbesondere auch die Teilnahme an Besprechungen und Projektsitzungen sowie etwaige Vor- und Nacharbeiten gleich an welchem Ort.
Währungsschwankungen, eine massgebliche Verschiebung des Liefertermins, Änderung massgeblicher Vorschriften, Weiterentwicklungen, verschlechterte Verfügbarkeiten sowie veränderte Produkte, Preise oder Bedingungen bei Zulieferern berechtigen die eSpectrum AG zu Preisanpassungen.
Mehrkosten infolge unvollständiger, falscher oder verspäteter Angaben oder nachträglicher Änderungswünsche gehen zulasten des Kunden.
15. Abnahme/Prüfungsobliegenheiten/Nachbesserungsrecht
Sofern kein besonderes Verfahren schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde die werkvertragliche Leistung oder die Lieferung inkl. überlassener Datenträger, Benutzerhandbücher und sonstiger Dokumentationen unmittelbar bei Ablieferung bzw. Erhalt, vor der produktiven Nutzung und spätestens innert zehn (10) Kalendertagen seit allfälliger Mitteilung der Abnahmebereitschaft mittels angemessener Tests praxisnah zu prüfen und allfällige Mängel der eSpectrum AG unter Angabe der Mangeldarstellung, Auswirkung und Auftrittsumstände sofort schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat der eSpectrum AG Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben.
Unterlässt der Kunde die Prüfung und/oder unverzügliche Anzeige, verweigert trotz kurzer Nachfrist ohne sachlichen Grund die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder nutzt der Kunde Lieferungen oder Leistungen rügelos während sieben (7) Kalendertagen, gelten diese als abgenommen. Mängel, welche bereits bei der Abnahme oder einer Teilabnahme erkennbar gewesen wären, jedoch nicht unverzüglich angezeigt wurden, können später nicht mehr geltend gemacht werden.
16. Rechnungsstellung und Bonität
16.1. Rechnungsstellung
Die eSpectrum AG stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Abgaben Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Abgaben. Die eSpectrum AG ist darüber hinaus berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen.
Die eSpectrum AG kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen:
- Bei Festpreisen: 50% als Anzahlung innert 14 Kalendertagen nach Datum der Auftragsbestätigung bzw. Vertragsunterzeichnung; 40% bei vollständiger Lieferung bzw. Inbetriebnahme und 10% nach Abnahme.
- Nach Aufwand: Jeweils im Anschluss an den Berichtsmonat
- Lizenzen für Software: 100% nach Vertragsunterzeichnung bzw. vor Bestellung durch die eSpectrum AG
- Dauerverträge: Jährlich im Voraus
Die Vergütungen mit den Spesen und Abgaben sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit die Auftragsbestätigung nichts anderes vorsieht.
Skontoabzüge sind unzulässig und werden strikte nachbelastet. Für jeden Nachbelastungsfall werden CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
16.2. Bonität
Die eSpectrum AG behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.
17. Zahlung, Verzug und Verrechnungsverbot
17.1. Zahlung
Die Rechnungen der eSpectrum AG sind mit Zustellung zur Zahlung fällig und innert längstens 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht auf der Rechnung ein besonderes Fälligkeitsdatum mit Zahlungsfrist angegeben ist. Der Ablauf der Zahlungsfrist gilt als Verfalltag (Art. 102 Abs. 2 OR).
Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn der Versand, der Transport, Datenverbindungen oder die Inbetriebsetzung oder die Abnahme von Lieferungen und Leistungen aus Gründen, welche die eSpectrum AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird oder wenn noch unwesentliche Teile von Lieferungen und Leistungen fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch von Lieferungen und Leistungen nicht gänzlich verunmöglichen.
17.2. Verzug
Bei unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne weiteres Verzug ein, was die Pflicht des Kunden zur Bezahlung von Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR auslöst. Bleibt die Mahnung der eSpectrum AG erfolglos, wird eine angemessene letzte Frist zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung angesetzt. Läuft auch diese ungenutzt ab, kann die eSpectrum AG die Erbringung ihrer Leistungen einschränken, unterbrechen oder einstellen, die entsprechenden technischen Massnahmen ergreifen und das Rechtsverhältnis entschädigungslos auflösen. Vorbehalten bleiben alle weiteren Rechte der eSpectrum AG.
Bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn ernstlich zu befürchten ist, dass eine Zahlung des Kunden nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geleistet wird, ist die eSpectrum AG unbeschadet ihrer übrigen Ansprüchen berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen einzustellen, die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte (z.B. an Software) zu entziehen sowie die Herausgabe der gegebenenfalls gelieferten Waren (z.B. Datenträger, Dokumentationen, etc.) zu verlangen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind oder die eSpectrum AG nach eigener Auffassung genügende Sicherheiten erhalten hat.
17.3. Verrechnungsverbot
Der Kunde verzichtet auf die Verrechnung seiner allfälligen Forderungen gegen die eSpectrum AG mit Forderungen der eSpectrum AG gegen den Kunden (Art. 120 OR in Verbindung mit Art. 126 OR).
18. Urheberrecht, Arbeitsergebnisse und Nutzungsrecht
Die eSpectrum AG behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen.
Sämtliche vorbestehende Nutzungs- und Schutzrechte (lmmaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften als solche) sowie solche an vereinbarten und im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnisse, inkl. Pläne, Zeichnungen, technischer Unterlagen, Benutzerdokumentationen, Software inkl. Quellcodes, Programmbeschreibung, Dokumentation, Konzepte, Auswertungen oder Entwicklungsergebnisse sowie rechtlich nicht geschützte Ideen, Verfahren und Methoden gehören und verbleiben bei der eSpectrum AG. Patentrechte an Erfindungen, die bei der Vertragserfüllung entstanden sind, gehören der eSpectrum AG. Der Kunde darf hierüber nur verfügen oder diese Dritten zugänglich machen, wenn ihm dies vorgängig schriftlich eingeräumt wurde.
Dem Kunden wird an Standardsoftware ohne anderslautende, ausdrückliche Abrede nur das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und i.d.R. zeitlich begrenzte Recht zur Benutzung der Software und der dazugehörigen Benutzerdokumentation nach Massgabe der Kauf- bzw. Nutzungsbestimmungen des Drittanbieters eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen an der Software oder an der Benutzerdokumentation an Dritte zu gewähren, diese Dritten weiterzugeben, zu veräussern oder zu vermieten. Bei Free/Libre Open Source Software-Komponenten gelten ausschliesslich die auf diese Komponenten geltenden Lizenzbestimmungen. Der Kunde kann Software, soweit zur Nutzung erforderlich, auf ein Speichermedium speichern oder in den Arbeitsspeicher laden. Der Kunde ist nicht zur Herstellung von Kopien (es sei denn zu Archivzwecken, zur vorübergehenden Fehlersuche oder zum Ersatz fehlerhafter, notwendiger Speichermedien) oder zur Aktualisierung, Aufrüstung oder sonstigen Erweiterung der Software berechtigt.
Mit vollständiger Leistung der geschuldeten Vergütung gehen die unübertragbaren, unbefristeten, nicht-ausschliesslichen und geografisch uneingeschränkten Rechte an individuell entwickelter Software auf den Kunden über. Ohne schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Überlassung von Quellcodes und Entwicklungsdokumentationen. Die eSpectrum AG ist berechtigt, für den Kunden entwickelte Software und -komponenten, Wissen und Verfahren, weiterzuentwickeln, zu ändern, zu nutzen und anderweitig kommerziell zu verwerten.
19. Geheimhaltung
Die eSpectrum AG ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
20. Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht
Die eSpectrum AG hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
21. Gewährleistung und Mängelrechte
Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der eSpectrum AG auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz.
Die von eSpectrum AG garantiert dieabgegebene Zusicherung und Gewährleistung betreffend Eigenschaften von Material-/Hardware-/etc.-Lieferungen werden ausschliesslich im Rahmen der von den Herstellern bzw. Drittanbietern gewährten GarantieZusicherungen und Gewährleistungen und nur innerhalb der von diesen gewährten Fristen abgegeben, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert.
Ein Mangel liegt nur vor, wenn der bestimmungsgemässe Gebrauch nachweislich unmöglich ist oder eine zugesicherte Funktionalität oder Eigenschaft fehlt. Die eSpectrum AG behebt innert der anwendbaren Gewährleistungsfrist ordentlich angezeigte Mängel innert angemessener Frist.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialen sowie Schäden infolge Abnützung, mangelhaftem Unterhalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, infolge Änderung der Systemumgebung, an Quellcodes oder Datenbanken, nach Installations und/oder Bedienungsfehlern, Schäden, welche auf Drittprodukte inkl. mangelhafter oder lizenzverletzender Standartsoftware und Free/Libre Open Source Software-Komponenten zurückzuführen sind, solche nach Eingriffen in die Leistung/Software, wie Veränderungen, Anpassungen, Verbindung mit anderen Programmen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der eSpectrum AG ausgeführter Mängelbehebungsarbeiten, höherer Gewalt sowie infolge anderer Gründe, welche die eSpectrum AG nicht zu vertreten hat. Ferner besteht keine Gewähr für die Störungsfreiheit der Datenbeförderung sowie deren Verfügbarkeit.
Nimmt der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vor oder trifft der Kunde nicht umgehend sämtliche geeigneten Massnahmen zur Schadenminderung oder gibt der Kunde der eSpectrum AG nicht unverzüglich Gelegenheit, den Mangel zu beheben, erlischt die Gewährleistungspflicht vorzeitig im Zeitpunkt der erwähnten Handlung bzw. Unterlassung.
Mängelansprüche bei Software bestehen nur, wenn der gemeldete Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann und sofort nach Entdeckung gerügt wurde. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, ist die eSpectrum AG berechtigt, zur Mangelbeseitigung dem Kunden eine neue Version einer Software (z.B. Update, Wartungsrelease/ Patch) zu überlassen, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält bzw. diesen beseitigt oder eine Ausweichlösung zu entwickeln.
Werden von der eSpectrum AG reine Beratungsleistungen erbracht, haftet sie nicht für Richtigkeit und Eignung der Beratungsleistungen, insbesondere nicht dafür, dass der mit der beauftragten Beratung verfolgte Zweck bzw. das angestrebte Ziel erreicht werden kann.
22. Haftung
Die eSpectrum AG erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die eSpectrum AG haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch die eSpectrum AG haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist generell ausgeschlossen, es sei denn, dass die eSpectrum AG deren Vernichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder Personen, für die er einzustehen hat (inkl. Hilfspersonen), der eSpectrum AG direkt oder indirekt verursacht, sei es durch Tun, Dulden oder Unterlassung.
23. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, mehrere Tage andauernde Stromausfällen etc.), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
24. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben die Fälle ausserordentlicher Kündigung oder die Auflösung des Vertrags.
25. Datenschutz
Die eSpectrum AG erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig, für die Erfüllung ihrer Pflichten, die Pflege der Kundenbeziehungen, die Gewährleistung einer hohen Qualität ihrer Leistungen, die Sicherheit von Personen, Infrastruktur und Betrieb sowie die Rechnungsstellung benötigt werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
Bei Hinzuziehung von Dritten, müssen diese hinreichende vertragliche Garantien abgeben, um einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass in diesem Umfang eine grenzüberschreitende Datenübertragung und eine Datenbearbeitung im Ausland stattfinden kann. Der Kunde verbleibt für die Information und Einwilligung der betroffenen Personen verantwortlich.
26. Form
Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, Internet und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Solche Erklärungen gelten im Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Empfänger als eingetroffen. Vertragsänderungen und Kündigungen bedürfen immer der Schriftform mit rechtsgültigen Unterschriften (elektronische Medien reichen nicht aus).
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die eSpectrum AG ist bestrebt, allfällige Differenzen gütlich zu lösen.
Auf Streitigkeiten aus diesen AGB ist – mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 10 - ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG, SR 0.221.211.1).
Es gelten die vorliegenden AGB und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der ordentliche – mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 10 – Sitz der eSpectrum AG.